Unter dem Dach des Vereins Nachhaltiges Kernen vereinen wir Themengruppen rund um die Nachhaltigkeit. Aktuell sind das Pro Rad Kernen, Mehrweg-System, Kurz & Knapp, Kernen Zero und die Schafgruppe, die hier abwechselnd berichten: Heute schreibt ProRad.

Im letzten Treffen der Gruppe ProRad wurde über die Novelle der Straßenverkehrsordnung diskutiert. Diese wurde im April 2020 beschlossen. Die Länder und das Bundesverkehrsministerium (Andreas Scheuer, CSU) haben sich auf eine Änderung der Bußgeldkatalogverordnung geeinigt. Nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, traten die höheren Bußgelder am 9. November 2021 in Kraft.

Die Neufassung der StVO möchte mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für den Radverkehr.

So sind Halten und Parken auf Gehweg, Radwegen und Rad-Schutzstreifen immer/überall verboten (außer es wird durch Kennzeichnung, Straßenschild, etc. erlaubt). Das gilt auch wenn es nur kurz ist! Und wenn es regnet! Es gilt für Handwerker*innen oder Elterntaxis. Es gilt auch vor der Haldenschule, dem Pezzettino und dem Edeka. Verboten war das schon mit der alten StVO, nun wird es deutlich teurer.

Auszug aus den Bußgeldern:

  • Unberechtigtes Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen: 55€
    • (mit Behinderung/Gefährdung/Sachbeschädigung: 70-100€ plus 1 Punkt)
  • Unerlaubtes Halten auf Gehweg oder Radweg: 50€
    • (mit Behinderung/Gefährdung/Sachbeschädigung: 70-90€)
  • Parken auf Gehweg oder Radweg: 55€
    • (mit Behinderung/Gefährdung/Unfallfolge/länger als eine Stunde: 70-100€ plus 1 Punkt)
  • Alle Kfz über 3,5 Tonnen, die innerorts rechts abbiegen, dürfen auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. (70€ plus 1 Punkt)
  • Beim Überholen von Fahrradfahrenden ist gemäß StVO ein Mindestabstand zu halten. Innerorts 1,5m und außerorts 2m. (30€)